Wie lange dauert eine Geschäftsreise?

Gehört es zu Ihren Aufgaben, regelmäßig an andere Standorte Ihres Unternehmens in Frankreich zu reisen? Von ein paar Tagen im Jahr bis zu mehreren Tagen pro Monat – die Häufigkeit hängt von Ihrer Position und Ihren Verantwortlichkeiten ab. Doch wie viel dienstlich veranlasste Reisezeit ist für Arbeitnehmer eigentlich zulässig? Und was zählt tatsächlich als Dienstreisezeit? Nemea gibt Ihnen einige Antworten auf diese Fragen …

Arbeitszeit während einer Geschäftsreise

In Frankreich umfasste eine Geschäftsreise im Jahr 2017 im Durchschnitt zwei bis drei Übernachtungen – sei es im Aparthotel, Hotel oder einer Mietunterkunft. Auch wenn Ihre dienstlich veranlasste Reisezeit diesen Durchschnitt überschreiten sollte, gilt: Das Arbeitsgesetzbuch regelt die Reisezeit während einer Geschäftsreise derzeit nicht.

Die Fahrzeit zwischen Ihrem Wohnort und Ihrem Arbeitsplatz zählt hingegen laut Gesetz nicht zur Arbeitszeit. Um zu erfahren, wie Ihre Arbeitszeit während einer Geschäftsreise angerechnet wird, sollten Sie einen Blick in die Betriebsordnung und/oder den Tarifvertrag werfen – diese regeln solche Fälle häufig.

In der Regel erhalten Sie von Ihrem Vorgesetzten ein Dokument mit den Vorgaben für Ihre Reise und der Berechnung Ihrer Arbeitszeit während der Geschäftsreise.

Ihre Arbeitszeit auf Geschäftsreisen optimal nutzen

Steht ein mehrtägiges Meeting rund hundert Kilometer entfernt an? Schlagen Sie Ihrem Arbeitgeber vor, für Sie und Ihre Kollegen Übernachtungen in einem Nemea Appart’Hôtel zu buchen. Falls Sie Überstunden machen müssen oder Ihre Präsentation optimal vorbereiten möchten, profitieren Sie von einer ruhigen Umgebung, die sich ideal für konzentriertes Arbeiten allein oder im Team eignet.

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